QM-InformationenQualitätsmanagementGesetzgebungDer Gesetzgeber hat es als erforderlich angesehen, die Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements verbindlich zu machen. Zur Umsetzung der in §§ 135a und 136 SGB V verankerten Anforderung wurde der gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, dies in einer Richtlinie zu regeln. Die Richtlinie (Inkrafttretung: 01.01.2006) beschreibt die Grundelemente und Instrumente des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, in deren Mittelpunkt die Patientenversorgung steht. Nach zweijähriger Planungsphase (01.01.2006 - 01.01.2008) der Praxen soll die Umsetzungsphase bis zum 01.01.2010 zum Abschluss kommen und dokumentiert werden. Qualitätsmanagement muss darüber hinaus in jeder Praxis innerhalb von vier Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit als Vertragspsychotherapeut vollständig eingeführt sein. Prüfung durch die KVDie Rolle der Kassenärztlichen Vereinigung beschränkt sich auf zwei Aufgaben: Sie erhebt den Stand der Einführung durch Auswertung einer jährlichen Stichprobe von 2,5% aller Vertragsärzte und -psychotherapeuten und berät bei nicht angemessenem Einführungsstand. Die Auswertung wird dem gemeinsamen Bundesausschuss als Grundlage für die Weiterentwicklung der Richtlinie dienen. Nachweis QualitätsmanagementEin wichtiges Instrument zur Darstellung Ihres Qualitätsmanagements ist das QM-Handbuch. Das QM-Handbuch gibt über den Qualitäts- und Entwicklungsstand der Praxis in den folgenden Bereichen Auskunft:
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Qualitätsmanagement wofür?Die Einführung von QM ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern sie bietet Ihnen die Möglichkeit zur Optimierung von Praxisabläufen und ist damit eine Arbeitserleichterung. QM bietet aber auch Vorteile im möglichen Ernstfall, z.B. vor dem Straf- oder Zivilgericht, wenn Sie ein Handbuch / eine Dokumentation vorweisen und beispielsweise nachweisen können, dass Sie unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse arbeiten. BeratungsförderungBeim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann für die konzeptionelle Beratung zur Einführung eines QMs eine Förderung beantragt werden. In den alten Bundesländern können bis zu 50%, in den neuen Bundesländern bis zu 75% der Beratungskosten erstattet werden, maximal jedoch 1500,- Euro. Ein Antrag auf Fördermittel kann innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung gestellt werden, sofern vom Berater ein entsprechender Bericht verfasst wurde. Herr Dipl.-Psych. Michael Rose ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als Berater anerkannt. Weitere Informationen können Sie dem von uns verfassten Artikel "Ein Plädoyer für QM" entnehmen, der in der Ausgabe 7/8 2009, S338f der reportpsychologie, der Fachzeitschrift des BDP erschien. QM-Artikel zum DownloadPDF-Datei |